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Infos von A - Z
Eine Unterrichtsbefreiung ist mit Angabe des Grundes formlos schriftlich zu beantragen. Eine Unterrichtsbefreiung im Zusammenhang mit Ferien wird nicht genehmigt, da die Ferienregelung langfristig bekannt ist und es daher allen Eltern möglich ist, ihren Urlaub entsprechend zu planen.
Wir haben ein offenes Ohr für Beschwerden und bearbeiten sie so schnell wie möglich. Der folgende Weg hat sich dabei bewährt: Nehmen Sie bitte zunächst Kontakt mit der Klassenlehrerin Ihres Kindes auf. Sie kann Ihnen oftmals schon weiterhelfen. Falls dies nicht möglich ist, wird sich die Klassenlehrerin an die Schulleitung wenden, die sich dann um alles weitere kümmern wird. Vermeiden Sie bitte "Tür und Angel"-Gespräche. Verabreden Sie lieber einen Gesprächstermin.
Unterrichtsausfall bei extremen Witterungsverhältnissen:
Fragen zum Verhalten bei extremen Witterungsverhältnissen werden im Erlass vom 16.06.1997 – hier in Auszügen wiedergegeben – wie folgt beantwortet:
Straßenglätte, Schneeverwehungen, Hochwasser und Sturm:
Extreme Witterungsverhältnisse können zur Folge haben, dass Schüler und Schülerinnen die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.
Die Entscheidung darüber, ob bei solchen Witterungsverhältnissen der Unterricht für einen Tag oder mehrere Tage ausfallen muss trifft die Landesschulbehörde. Sie kann die Entscheidung auf die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen.
Die Landesschulbehörde sorgt dafür, dass ihre Entscheidung so früh wie möglich über den Hörfunk bekannt gegeben wird.
Erziehungsberechtigte von Schülerinnen und Schülern des Primarbereichs (GS), die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Ist zu erwarten, dass während der Unterrichtszeit extreme Witterungsverhältnisse auftreten, die eine schwerwiegende Gefährdung der Schülerinnen und Schüler auf dem Heimweg erwarten lassen, so entscheidet die Schulleitung über eine vorzeitige Beendigung des Unterrichts . Es ist sicherzustellen, dass die Schülerinnen und Schüler bis zum Verlassen der Schule beaufsichtigt werden. Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches können dann vorzeitig d.h. abweichend von ihrem Stundenplan nach Hause entlassen werden, wenn sie von ihren Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder die Erziehungsberechtigten sich im Einzelfall mit der Entlassung einverstanden erklärt haben.
Hohe Temperaturen (Hitzefrei)
Für einzelne oder alle Klassen von Schulen des Primar- und Sekundarbereichs kann Hitzefrei gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Hierüber entscheidet die Schulleitung nach Anhörung des Schulpersonalrates.
Wird kein Hitzefrei gegeben, so ist ggf. auf die verminderte Leistungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler Rücksicht zu nehmen. Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches dürfen nur dann vorzeitig, d.h. abweichend vom Stundenplan nach Hause entlassen werden, wenn ein solches Verfahren mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen ist.
Eine dringende Bitte: Besprechen Sie bitte mit Ihrem Kind, wohin es bei Unterrichtsausfall gehen kann, wenn Sie einmal nicht zu Hause sind. Überlegen Sie sich eine Vertrauensperson.
Da unsere Telefonleitungen in solchen Fällen hoffnungslos überlastet sind, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen. Bitte bilden Sie innerhalb der Klasse Telefonketten und informieren Sie auch andere Eltern in Ihrer Nachbarschaft und/oder Ihrem Bekanntenkreis.
Die Klassenlehrerinnen werden zu Schuljahresbeginn in den einzelnen Klassen verbindlich abfragen, welche Kinder bei extremen Witterungsverhältnissen nach Hause geschickt werden dürfen, welche auf jeden Fall bis zum vereinbarten Schulschluss in der Schule bleiben müssen und welche von einer Vertrauensperson mitgenommen werden dürfen.
Bitte beim Hausmeister im Eingangsbereich der Schule abgeben bzw. abholen. Denken Sie unbedingt daran, alle Materialien und Kleidungsstücke mit Namen zu versehen! Nicht abgeholte Fundsachen werden nach einem bestimmten Zeitraum gespendet.
© Pixabay Anzeige in Originalgröße 358 KB - 1591 x 1060 Um mit unseren Schülerinnen und Schülern auch zu Hause in Kontakt zu bleiben, nutzen wir das pädagogische Netzwerk IServ.
- Ihr Kind bekommt für den schulischen Gebrauch eine Emailadresse, die Sie von jedem internetfähigen Gerät nutzen können.
- Ihr Kind kann Dateien im Schülernetz abspeichern und Ihnen Ergebnisse aus der Schule auch zu Hause zeigen.
- Wir Lehrkräfte können schnell und unkompliziert per Messenger oder Mail Kontakt aufnehmen und ggf. Material oder Elternbriefe versenden.
- Wir können einfache Umfragen mit den Kindern erstellen und so zur Qualitätsentwicklung beitragen.
- Jede Schülerin und jeder Schüler kann von der Lehrkraft Dateien erhalten, abspeichern und selbst verschicken.
Das pädagogische Netzwerk wird streng von uns und dem systeminternen Wächterprogramm überwacht. Sie erreichen es unter: www.ssw-iserv.de.
Jeder Schülerin/jedem Schüler wird ein Account eingerichtet, der die gesamte Grundschulzeit gilt. Dieser Zugang beinhaltet eine eigene schulinterne Emailadresse, unter der die Schülerinnen und Schüler für Lehrkräfte erreichbar sind. Diese Emailadresse setzt sich aus dem Rufnamen und Nachnamen zusammen.
Beispiel:
Max Mustermann - max.mustermann@ssw-iserv.de
Max Martin Mustermann - max.martin.mustermann@ssw-iserv.de
Max Mustermann Musterfrau - max.mustermann.musterfrau@ssw-iserv.de
Max Mustermann-Musterfrau - max.mustermann-musterfrau@ssw-iserv.de
Noch ein Hinweis für die erstmalige Anmeldung auf IServ: Wenn Sie sich über einen Web-Browser unter www.ssw-iserv.de anmelden, reicht unter "Account" der Eintrag vorname.nachname. Melden Sie sich auf der IServ-App an (z. B. auf einem Smartphone oder einem Tablet), benötigt man seine IServ-Emailadresse: vorname.nachname@ssw-iserv.de
Sollten Sie Schwierigkeiten bei der Anmeldung haben, melden Sie sich bitte direkt bei Frau Jasmin Hohmann (jasmin.hohmann@ssw-iserv.de) oder bei Frau Claudia Schäfer (claudia.schaefer@ssw-iserv.de). Auch die Lehrerinnen sind unter einer Schulmailadresse zu erreichen. Diese Emailadresse setzt sich genau wie die der Schülerinnen und Schüler zusammen.
Das Passwort für die Anmeldung bekommen Sie nach Eingang der unterschriebenen Nutzungsordnung in der Schule. Diese Nutzungsordnung ist um den Teil der Kommunikation erweitert und unterscheidet sich diesbezüglich von der von Ihnen bereits unterschriebenen Nutzungsordnung. Bitte lesen Sie sorgfältig die Nutzungsordnung und besprechen die Inhalte mit Ihrem Kind. Drucken Sie die Nutzungsordnung bitte aus und senden Sie diese unterschrieben schnellstmöglich an uns zurück (bitte nur Seite 5 der Nutzungsordnung!). Sie können den Abschnitt auch einfach in den Briefkasten der Schule (Verwaltungseingang) werfen. Falls Sie keinen Drucker haben, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Hier liegen ausgedruckte Nutzungsordnungen für Sie bereit.
Informieren Sie die Schule morgens bis Unterrichtsbeginn (08.00 Uhr)umgehend telefonisch, wenn Ihr Kind krank ist oder aus einem anderen Grund nicht die Schule besuchen kann.
Melden Sie folgende Krankheiten bitte sofort:
Verdacht auf Scharlach
Masern
Mumps
Röteln
Windpocken
Läuse
Sobald Ihr Kind nach einer ansteckenden Krankheit wieder am Unterricht teilnehmen kann, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden, aus welchem hervorgeht, dass Ihr Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist.
An der Stadtschule ist eine "Bring- und Hol-Zone" im nordwestlichen Teil des Parkplatzes Nordwall eingerichtet. Die Zone ist durch eine entsprechende Beschilderung kenntlich gemacht. Auf der Karte unten ist die "Bring- und Hol-Zone" mit BHZ markiert.
Ziel dieser Zone ist es, die Verkehrssicherheit direkt vor der Schule zu erhöhen. Eltern, die ihre Kinder mit dem PKW zur Schule bringen, sollen diese in der "Bring- und Hol-Zone" absetzen und beim Abholen dort auch wieder einsammeln. Die Stadt Wunstorf wie auch die Stadtschule erhoffen sich hierdurch einen Beitrag zur Schulwegsicherheit zu leisten.
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Wir hoffen, dass diese Zone angenommen werden wird. Noch lieber würden wir sehen, dass alle Kinder morgens zu Fuß zur Schule kommen. Eine gute Portion frische Luft und Bewegung ist dem erfolgreichen Lernen sehr zuträglich.
In Niedersachsen gibt es vom 1.08.2004 an keine Lernmittelfreiheit mehr. An unserer Schule können die meisten Lernmittel gegen Zahlung eines Entgelts ausgeliehen werden. Nur bei fristgerechter Zahlung des Entgelts haben die Eltern ein Anrecht auf die entgeltliche Ausleihe. Die Erziehungsberechtigten sind für die pflegliche Behandlung der ausgeliehenen Lernmittel und die fristgerechte Rückgabe verantwortlich. Beschädigte Lernmittel müssen ersetzt werden.
Im Rahmen einer AG werden zur Zeit 9 Kinder aus den dritten Klassen zu Streitschlichtern ausgebildet und unterstützen seit mehreren Wochen bereits die Pausenlotsen der Schule in den ersten Pausen. Dabei lernen die Kinder im Sinne einer Mediation zu handeln: überparteilich durch eingeübte Fragen die Interessen und Gefühle der Beteiligten zu ergründen und den Streit möglichst mit einer Win-Win-Lösung zu befrieden.
Dokumente
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Antrag für Flexi-Kinder Einschulung 2021 (11 kB) |
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Antrag zum Besuch einer anderen Schule (121 kB) |
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Erklärung zum Sorgerecht Eltern (24 kB) |
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Infektionsschutzgesetz (109 kB) |
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Informationsblatt Einschulungstermin (Stand Juli 2019) (184 kB) |
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Merkblatt zum Antrag Besuch einer anderen Schule (24 kB) |
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Nussallergie (88 kB) |
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Nutzungsordnung IServ (123 kB) |
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Waffenerlass (22 kB) |